§ 62 (1) S. 1 PatG → Entscheidung über die Kosten des Einspruchs
§ 62 (1) S. 2 PatG → Entscheidung über die Kosten des Einspruchs nach Rücknahme des Einspruchs oder Verzicht auf das Patent
§ 62 (1) S. 3 PatG → Rückzahlung der Einspruchsgebühr
§ 62 (2) PatG → Erstattungsfähige Kosten