Keine Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung

§ 13 (3) der PatV verweist auf die sinngemäße Anwendung von § 9 Abs. 8, der Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung in den Patentansprüchen betrifft.

§ 13 (3) PatV

§ 9 Abs. 8 [→ Keine Bezugnahmen auf die Patentbeschreibung in den Patentansprüchen] ist sinngemäß anzuwenden.

siehe auch

§ 13 PatV → Anforderungen an die Zusammenfassung
Legt zusätzliche Anforderungen an die Zusammenfassung einer Patentanmeldung fest.