Gebrauch für den Betrieb von Luft- und Landfahrzeugen

§ 11 Nr. 5 PatG → Gebrauch in Luft- oder Landfahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates
Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf den Gebrauch der Erfindung in Luft- oder Landfahrzeugen eines anderen Mitgliedstaates.