Formerfordernis für den Rechercheantrag

§ 43 (2) S. 2 des Patentgesetzes (PatG) beschreibt die Form, in der der Rechercheantrag einzureichen ist.

§ 43 (2) S. 2 PatG

Er [→ Rechercheantrag] ist schriftlich einzureichen.

siehe auch

§ 43 PatG → Recherche
Regelt die Bedingungen und Verfahren zur Durchführung einer Recherche zur Ermittlung des Stands der Technik für eine angemeldete Erfindung.