Bei Einreichung [der Patentansprüche, der Beschreibung und der Zusammenfassung] in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
Bei Einreichung in elektronischer Form ist eine Datei entsprechend den vom Deutschen Patent- und Markenamt bekannt gemachten Formatvorgaben zu verwenden.
Eine Einreichung der Anmeldung in elektronischer Form per E-Mail ist [bei Nukleotid- und Aminosäuresequenzen] nur möglich, wenn die Anmeldung mit Sequenzprotokoll die für das Übertragungsverfahren zulässige Dateigröße nicht überschreiten würde.