Charakteristische Kern der Verletzungshandlung

Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist.1)

siehe auch

Folgen der Patentverletzung

1)
BGH, Urteil vom 8. Juni 2021 - X ZR 47/19 - Ultraschallwandler; m.V.a. BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 Rn. 19 - Rohrreinigungsdüse II