Beschwerde (Patentrecht)

§ 73 (1) PatG

Gegen die Beschlüsse der Prüfungsstellen und Patentabteilungen findet die Beschwerde statt.

Es gelten die allgemeinen Grundsätze des Beschwerdeverfahrens vor dem BPatG.

§ 73 (2) S. 1 PatG → Beschwerdefrist
§ 73 (2) S. 2 PatG → Abschriften der Beschwerdeschrift
§ 73 (2) S. 3 PatG → Zustellung im Beschwerdeverfahren
§ 73 (3) S. 1 PatG → Abhilfe

§ 74 PatG → Beschwerderecht
§ 75 PatG → Aufschiebende Wirkung der Beschwerde
§ 76 PatG → Teilname des Präsidenten des Patentamts am Beschwerdeverfahren
§ 77 PatG → Beitritt des Präsidenten
§ 78 PatG → Mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren
§ 79 PatG → Entscheidung über die Beschwerde

Anmelderbeschwerde
Einspruchsbeschwerde
Beschwerdefähiger Beschluss
Beschwerdegebühr
Rücknahme der Beschwerde
Kosten des Beschwerdeverfahrens

Die Beschwerde steht den am Verfahren vor dem Patentamt Beteiligten zu, wobei maßgebend die gesetzlich vorgesehene, rein formelle Beteiligung ist.1)

§ 73 Abs. 1 PatG eröffnet die Beschwerde allgemein gegen Entscheidungen, ohne sie auf Endentscheidungen einzuschränken.2)

Anders als nach den Regelungen der ZPO, wonach Zwischenurteile nur beschränkt anfechtbar sind, ist es für die Frage der Anfechtbarkeit nach dem Patentgesetz aber ohne Belang, ob sich eine patentamtliche Entscheidung als Zwischen- oder Endentscheidung darstellt.3) Denn § 73 Abs. 1 PatG eröffnet die Beschwerde allgemein gegen Entscheidungen, ohne sie auf Endentscheidungen einzuschränken.4)

siehe auch

§§ 73 bis 80 PatG → Beschwerdeverfahren
§§ 73 bis 99 PatG → Verfahren vor dem Patentgericht
PatG → Patentgesetz

Beschwerdegebühr

1)
BPatG, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 7 W (pat) 1/14; m.V.a. Schulte, PatG, 8. Aufl., § 74 Rdn. 3
2)
BPatG, Beschl. v. 12.Dezember 2013 - 7 W (pat) 1/14 - Verdickungszusammensetzung; m.V.a. BPatGE 29, 65, 67; Schulte, a. a. O., § 73 Rdn. 41r unter „Zwischen- und Vorabentscheidungen“
3)
BPatG, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 7 W (pat) 1/14; m.V.a. Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 303 Rdn. 11
4)
BPatG, Beschl. v. 12. Dezember 2013 - 7 W (pat) 1/14; m.V.a. z. B. BPatGE 29, 65, 67; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 73 Rdn. 41r unter „Zwischen- und Vorabentscheidungen“