Auslegung des Lizenzvertrags

§ 15 (2) PatG → Lizenzen

Werden die Regeln über die ergänzende Vertragsauslegung herangezogen, sind sowohl der Gegenstand der Leistung als auch die das Verhältnis der Parteien prägenden Umstände maßgeblich.1)

siehe auch

1)
LG Düsseldorf, 4a O 432/06 - e-Loading-Automat; m.V.a. BGH, GRUR 2007, 52-55 – Rollenantriebseinheit II