Änderung der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren

Beschränkte Verteidigung des Patents
Klarheit der Patentansprüche im Nichtigkeitsverfahren

Der Patentinhaber kann nach geltender Rechtslage eine beschränkte Verteidigung des Streitpatents im Nichtigkeitsverfahren grundsätzlich jederzeit erklären und auch jederzeit wieder ändern.1)

Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren jedoch nicht so verändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht.2)

Ein europäisches Patent kann im Nichtigkeitsverfahren nicht mit Patentansprüchen beschränkt verteidigt werden, die dem Erfordernis einer deutlichen (klaren) Anspruchsfassung nicht genügen.3)

siehe auch

Nichtigkeitsverfahren

1)
BGH, Urt. v. 30. Januar 2007 - X ZR 156/02
2)
BGH, Urteil vom 27. November 2018 - X ZR 16/17 - Scheinwerferbelüftungssystem; Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - elektrisches Modul
3)
BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - X ZR 60/13 - Verdickerpolymer I; m.V.a BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 54/06, GRUR 2010, 709 - Proxiserversystem