Rechtsverfolgungskosten

Zum Schadensersatz gehört auch die Erstattung von Rechtsverfolgungskosten, die der Klägerin bei der Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs entstanden sind.1)

Rechtsverfolgungskosten (Verfahrensrecht)

siehe auch

1)
BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 169/07 - BTK