Schutzfähigkeit von Namen oder Bildern berühmter lebender oder verstorbener Personen

Das Problem der Schutzfähigkeit von Namen oder Bildern berühmter lebender oder verstorbener Personen besteht nach wie vor und es gibt unterschiedliche Lösungsvorschläge in der Literatur.1)

Bei bekannten Personen ist die Möglichkeit einer herkunftshinweisenden Individualisierung nicht von vorneherein ausgeschlossen.2)

Unterscheidungskraft

Bösgläubigkeit

Bösgläubigkeit ist immer dann anzunehmen sei, wenn ersichtlich Nichtberechtigte Namen oder Abbildungen bekannter lebender oder verstorbener Personen anmelden.6)

siehe auch

1)
BPatG, Jahresbericht 2005, S. 101
2) , 3)
BPatG, Beschl. v. 1.12.2004 - 32 W (pat) 388/02 - „Rainer Werner Fassbinder“
4)
BPatG, Beschl. v. 15.3.2000 - 32 W (pat) 245/99
5)
BPatG, Beschl. v. 11.10.2005 - 33 W (pat) 17/05 - „Sir Peter Ustinov“
6)
BPatG Beschl. v. 2.3.2004, 24 W (pat) 36/02 - „Lady Di“