Markenwert

Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts im Widerspruchs(beschwerde)verfahren ist das wirtschaftliche Interesse des Inhabers der mit dem Widerspruch angegriffenen Marke am Erhalt seiner Marke maßgeblich.1)

siehe auch

Streitwert in Markensachen

1)
st.Rspr.; z.B. BPatG, Beschl. v. 13. November 2014 - 25 W (pat) 79/12