Lizenzierung von Werktiteln

Aus der Akzessorietät des Werktitelrechts folgt, dass auch Titel von Werken nicht übertragen werden, sondern daran nur Nutzungsrechte eingeräumt werden können.1) [→ Übertragung von Werktiteln]

siehe auch

§ 5 (3) MarkenG → Werktitel

1)
BGH, Urteil vom 31. Januar 2019 - I ZR 97/17 - Das Omen