Kostenregelungen im Verfahren vor dem Patentamt

§ 64a MarkenG

Im Verfahren vor dem Patentamt gilt für die Kosten das Patentkostengesetz.

siehe auch

§§ 56 - 65 MarkenG → Allgemeine Vorschriften für das Verfahren vor dem Patentamt
§§ 32 - 96 MarkenG (Teil 3) → Verfahren in Markenangelegenheiten
MarkenG → Markengesetz
Markenrecht