Graphische Darstellbarkeit einer Farbmarke

Die graphische Darstellbarkeit ist ein Grunderfordernis der Markenfähigkeit. Die Anforderungen an die graphische Wiedergabe sind erfüllt, wenn diese es ermöglicht, das Zeichen genau zu identifizieren. Sie muss daher klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv sein.1)

Eindeutigkeit, Einheitlichkeit und Beständigkeit werden in den Entscheidungen von EuGH und BGH ausdrücklich als zwingend notwendige Eigenschaften eines Register-Zeichens gefordert und solchen Anmeldungen gegenübergestellt, die nur aus abstrakten Festlegungen bestehen und deswegen die Bildung einer unbestimmten Zahl konkreter Farbzusammenstellungen ermöglichen.2)

Graphische Darstellbarkeit einer konturlosen Farbkombinationsmarke

Die graphische Darstellbarkeit einer konturlosen Farbzusammenstellung verlangt3)

Dabei handelt es sich um Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen, nicht nur alternativ.4)

siehe auch

1)
BPatG, Entsch. v. 21. Mai 2008 - 29 W (pat) 33/08 - Farbmarke Gelb-Rot; m.V.a. vgl. EuGH - Libertel, a. a. O., Rn. 28 und 29; EuGH - Heidelberger Bauchemie, a. a. O., Rn. 25 und 32
2) , 3) , 4)
BPatG, Entscheidung vom 07.07.2008 - 28 W (pat) 21/08