Eingetragene Marke

Eine eingetragene Marke ist ein rechtlich geschütztes Zeichen, das in einem offiziellen Markenregister (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)) eingetragen wurde. Durch die Eintragung erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.

®-Kennzeichnung

Der Verkehr entnimmt der Beifügung des Zusatzes „®“ zu einem Zeichen regelmäßig den Hinweis, dass es eine Marke genau diesen Inhalts gibt.1)

siehe auch

Markenregister

1)
BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZB 6/16 - Dorzo; m.V.a. BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - I ZR 219/06, GRUR 2009, 888 Rn. 15 = WRP 2009, 1080 - Thermoroll; BGH, GRUR 2013, 840 Rn. 35 - PROTI II; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - I ZB 11/13, GRUR 2014, 376 Rn. 24, 26 = WRP 2014, 449 - grill meister; BGH, GRUR 2014, 662 Rn. 25 - Probiotik