Das beliebig oft verlängerbare Markenrecht [→ Verlängerung] ist zeitlich unbegrenzt, während Monopolstellungen in der Regel keinen dauernden Bestand haben.1)
Ein Markenschutz kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht, in denen eine Änderung der Monopollage vernünftigerweise auszuschließen ist.2)