→ Verkehrspflichten (Wettbewerbsrecht)
Eine Rechtspflicht zur Prüfung und zur Abwendung einer Rechtsverletzung kann sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch aus dem Gesichtspunkt eines gefahrerhöhenden Verhaltens ergeben, insbesondere aus der Verletzung von Verkehrspflichten.1)