Auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit.1)
Wie die Regelung des § 13 Abs.6 TMG [→ Anonyme Nutzung von Telemedien] zeigt, ist die anonyme Nutzung des Internets sogar ausdrücklich geschützt, denn dort heißt es, dass der Dienstanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe, soweit dies technisch möglich und zumutbar sei.2)