Immaterialgüterrecht

Das Immaterialgüterrecht [→ Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum] umfasst als Sonderprivatrecht das Recht der Immaterialgüter [→ geistiges Eigentum], wie z.B. Urheberrechte, Patentrechte und andere gewerbliche Schutzrechte.

Immaterialgüterrechte sind übertragbar und können vererbt oder verkauft werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil des geistigen Eigentums und spielen eine wichtige Rolle im Schutz und der Förderung von Innovation und Kreativität.

Die Behörden für den Schutz geistigen Eigentums sind staatliche oder zwischenstaatliche Institutionen, die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an Patenten, Marken, Designs und anderen immateriellen Gütern verantwortlich sind.

siehe auch

Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum
Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.