Wettbewerbsfreiheit

Die Wettbewerbsfreiheit ist im Grundrechtskatalog nicht ausdrücklich genannt.

Wirtschaftsgrundrechte:

Art. 2 GG → Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Art. 1 GG → Berufsfreiheit
Art. 14 GG → Eigentum

siehe auch

GG → Grundrecht