Vermögenswerter Bestandteil des Persönlichkeitsrechts

Die Entscheidung, ob und in welcher Weise kennzeichnende Merkmale der Persönlichkeit wie das Bildnis, die Stimme oder der Name für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden sollen, ist wesentlicher - vermögenswerter - Bestandteil des Persönlichkeitsrechts natürlicher und juristischer Personen sowie der Personengesellschaften des Handelsrechts 1).

siehe auch

Art. 2 (1) GG → Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, solange dabei die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz nicht verletzt werden.

1)
BGH, Urteil vom 16. Mai 2024 - I ZR 45/23 - Luftfahrzeugkennzeichen; m.V.a. BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21, GRUR 2022, 665 [juris Rn. 13 und 17] - Tina Turner; BGH, Urteil vom 28. Juli 2022 - I ZR 171/21, GRUR 2022, 1694 [juris Rn. 21 und 23] - Reizdarmsyndrom