Gewohnheitsrecht ist eine ungeschriebene Rechtsquelle [→ Rechtsnormen], die sich durch langjährige, kontinuierliche Anwendung und allgemeine Anerkennung innerhalb einer Gemeinschaft [→ Gesellschaft] herausgebildet hat.
→ Rechtsnormen
Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.