Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist eine ungeschriebene Rechtsquelle [→ Rechtsnormen], die sich durch langjährige, kontinuierliche Anwendung und allgemeine Anerkennung innerhalb einer Gemeinschaft [→ Gesellschaft] herausgebildet hat.

siehe auch

Rechtsnormen
Regeln oder Leitlinien, die das Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft steuern und in der Rechtswissenschaft als rechtliche Regelungen von zuständigen Gesetzgebungsorganen verbindlich erlassen und durchgesetzt werden.