Artikel 11 (2) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) betont die Bedeutung der Freiheit und Pluralität der Medien.
Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Artikel 11 GRCh → Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
Behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, die jeder Person zustehen.