Das ausführende Organ, auch als Exekutive bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten neben der Legislative (Gesetzgebung) und der Judikative (Rechtsprechung).
→ Gewaltenteilung
Bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Macht in die drei unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten.