Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
laut
§ 25 (2) GeschmMV
§ 23 tritt am 1. Januar 2005 außer Kraft.
tritt am 1. Januar 2005 § 23 außer Kraft.
siehe auch
Geschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht
Geschmacksmustergesetz
Inkrafttreten, Außerkrafttreten