Schutzdauer

Bezüglich der Schutzdauer (GGV) siehe
Art. 10 - 13 GGV (Titel II, Abschnitt 2) → Umfang und Dauer des Schutzes
und insbesondere
Art. 11 GGV → Schutzdauer des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
Art. 12 GGV → Schutzdauer des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters

siehe auch

GGV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster