Die Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters

Titel IV GGV:
Art. 35 - 40 GGV (Abschnitt 1) → Einreichung der und Anforderungen an die Anmeldung
Art. 41 - 44 GGV (Abschnitt 2) → Priorität

siehe auch

GGV → Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
Geschmacksmusterrecht → Gemeinschaftsgeschmacksmuster