Entstehung des Gebrauchsmusterschutzes
§ 27 (1) GeschmMG
Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
§ 27 (2) GeschmMG →
Dauer des Schutzes
siehe auch
Geschmacksmustergesetz
Dauer des Schutzes
(§ 27 (2) GeschmMG)