Inkrafttreten

Artikel 20 der Richtlinie (EU) 2016/943 beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.

Artikel 20

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

siehe auch

Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel IV → Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen
Beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.