§ 24 (1) GebrMG → Unterlassungsanspruch
§ 24 (2) GebrMG → Schadensersatzanspruch
GebrMG, Kapitel 5 → Rechtsverletzungen und Sanktionen
Beschreibt die Ansprüche und Sanktionen bei Verletzungen von Gebrauchsmusterrechten. Es umfasst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Sanktionen.