Jedermann hat gegen den als Inhaber Eingetragenen Anspruch auf Löschung des Gebrauchsmusters [→ Gebrauchsmusterlöschungsverfahren], wenn
Im Falle des § 13 Abs. 2 steht nur dem Verletzten ein Anspruch auf Löschung zu.
→ Gebrauchsmusterlöschungsverfahren → Löschungsgründe → Löschungsandrohung