Kostenentscheidung

Kostenentscheidung im gebrauchsmusterrechtlichen Löschungsverfahren
Kostenentscheidung hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens

Gilt eine Beschwerde als nicht eingelegt, ist nach der Rechtsprechung des Senats von einer Kostenentscheidung nach § 18 Abs. 2 Satz 2 GebrMG abzusehen.1)

1)
BPatG, Beschl. v. 13. Mai 2022 - 35 W (pat) 415/22; m.V.a. den Senatsbeschluss vom 20. Mai 1999, 5 W (pat) 414/98