Kettenpriorität

Das in § 6 Abs. 1 Satz 1 GebrMG geregelt Verbot der Kettenpriorität ist Ausfluss u. a. von Art. 4 B Satz 2, Art. 4 C Abs. 4 der Pariser Verbandsübereinkunft (PVÜ), wonach nur die 1. Anmeldung derselben Erfindung ein Prioritätsrecht begründet.1)

siehe auch

§ 40 (2) PatG → Mehrfachprioritäten

1)
BPatG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 35 W (pat) 26/13 - Schwingungsabsorbierende Aufhängung; m.V.a. Schulte/Moufang, PatG, 9. Aufl., § 40 Rn. 12