Für die schriftliche Gebrauchsmusteranmeldung ist für die nachfolgend genannten Angaben das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt zu verwenden, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt.
§ 3 GebrMV → Gebrauchsmusteranmeldung
Beschreibt die erforderlichen Angaben und Formalitäten für die Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung.