Die EU-Grundrechte sind grundlegende Rechte und Freiheiten, die allen Menschen, die in der Europäischen Union leben, garantiert werden. Diese Rechte sind in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgeschrieben, die seit dem 1. Dezember 2009 rechtlich verbindlich ist. Die Charta der Grundrechte stellt sicher, dass die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten die Rechte der Bürger respektieren, wenn sie EU-Recht anwenden.