Einheitspatentsystem

Das Einheitspatentsystem [→ Patentrecht der Europäischen Union]] ist ein Patentsystem in der Europäischen Union, das es ermöglicht, durch eine einzige Anmeldung ein Patent zu erhalten, das in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitlichen Schutz bietet [→ Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung]. Dieses Patent, auch Einheitspatent genannt, hat in allen teilnehmenden Staaten dieselbe rechtliche Wirkung, ohne dass separate Validierungsverfahren in jedem Land notwendig sind.

Ergänzend dazu wurde das Einheitliche Patentgericht (EPG) eingerichtet, das zentral für Streitigkeiten, wie Patentverletzungen oder Nichtigkeitsklagen, zuständig ist.

Das Einheitspatentsystem baut auf dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) auf und ergänzt es, indem es die Möglichkeit bietet, für ein im Rahmen des EPÜ erteiltes europäisches Patent eine einheitliche Wirkung in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu erlangen.

siehe auch

Patentrecht der Europäischen Union
Bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen.

Europäisches Patentrecht
Rechtliche Regelungen und Systeme, die in Europa den Schutz von Erfindungen durch Patente ermöglichen.