Digitalpolitik

Die Digitalpolitik der Europäischen Union äussert sich als Teil des Sekundärrechts der Europäischen Union. Die Digitalpolitik hat die übergreifende Aufgabe, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten, während sie europäische Werte und Interessen wahrt. Sie umfasst Maßnahmen zur Förderung der digitalen Souveränität Europas, zur Gestaltung eines harmonisierten digitalen Binnenmarkts, zur Regulierung neuer Technologien wie künstliche Intelligenz und Blockchain sowie zur Stärkung der Cybersicherheit. Darüber hinaus unterstützt sie die digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft und schützt personenbezogene Daten, während gleichzeitig die Datenökonomie gefördert wird. Ziel der EU-Digitalpolitik ist es, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, Innovation voranzutreiben, digitale Kompetenzen in der Bevölkerung zu fördern und eine sichere, faire und inklusive digitale Umgebung für alle EU-Bürger zu schaffen. Im Rahmen des Sekundärrechts strebt die EU dabei eine Balance zwischen technologischem Fortschritt, wirtschaftlichen Chancen und dem Schutz von Grundrechten sowie europäischen Werten im digitalen Raum an.

Verordnung (EU) 2024/1689 → KI-Verordnung
Legt harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Europäischen Union fest, mit dem Ziel, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen, der Transparenz, Zuverlässigkeit, Sicherheit und die Achtung der Grundrechte gewährleistet.

Verordnung (EU) 2016/679 → Datenschutz-Grundverordnung
Regelt den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr in der Europäischen Union, mit dem Ziel, die Datenschutzrechte zu stärken und einheitliche Standards in allen EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.

siehe auch

Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.