Das Chemikalienrecht der Europäischen Union umfasst als Sekundärrecht der Europäischen Union ein umfassendes Regelwerk, das den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen in der gesamten EU sicherstellen soll. Es regelt die Herstellung, den Import, das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die Entsorgung von Chemikalien. Das Ziel des Chemikalienrechts ist es, Menschen, Tiere und die Umwelt vor den Risiken und Gefahren zu schützen, die von chemischen Stoffen ausgehen können, während gleichzeitig der freie Handel innerhalb der EU gefördert wird.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 → REACH-Verordnung
Regelt in der EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, um Mensch und Umwelt vor potenziellen Risiken durch chemische Stoffe zu schützen.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 → CLP-Verordnung
Regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien.
Verordnung (EU) Nr. 528/2012 → Biozidprodukte-Verordnung (BPR)
Regelt die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, also chemischen oder biologischen Stoffen, die zur Bekämpfung von Schadorganismen verwendet werden (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel).
→ Sekundärrecht der Europäischen Union
Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind.