Ausnahmen für Polymere

Artikel 2 (9) der REACH-Verordnung stellt klar, dass Titel II und VI nicht für Polymere gelten.

Artikel 2 (9) REACH-Verordnung

Die Titel II und VI gelten nicht für Polymere.

siehe auch

Artikel 2 REACH-Verordnung → Anwendung
Legt die Anwendungsbereiche und Ausnahmen der Verordnung fest, einschließlich spezifischer Regelungen für bestimmte Stoffe und Anwendungen.