Die Verordnung gilt ausschließlich für Fluggäste, die mit motorisierten Luftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.
Diese Verordnung gilt nur für Fluggäste, die von Motorluftfahrzeugen mit festen Tragflächen befördert werden.
Artikel 3 → Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung
Regelt, auf welche Flüge und Fluggäste die Verordnung anzuwenden ist.