Adressaten

Art. 22 der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bestimmt, dass die Richtlinie an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gerichtet ist.

Art. 22 Richtlinie 2004/48/EG

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

siehe auch

Richtlinie 2004/48/EG, Kapitel V → Schlussbestimmungen
Regelt die Umsetzung und Inkrafttreten der Richtlinie.