Die Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) regeln, welche Gebührenarten im automatischen Abbuchungsverfahren beim EPA zugelassen sind und welche ausgeschlossen sind.
3.1 VAA → Zugelassene Gebühren im europäischen und PCT-Verfahren
Das automatische Abbuchungsverfahren ist für alle im europäischen und im PCT-Verfahren anfallenden Gebühren zugelassen, mit bestimmten Ausnahmen.
3.2 VAA → Nicht zugelassene Gebührenarten
Für bestimmte Gebührenarten steht das automatische Abbuchungsverfahren nicht zur Verfügung.
VAA → Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren
Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten.