Zentrale Gebührenzahlung

Die Zentrale Gebührenzahlung ist ein Online-Dienst des Europäischen Patentamts (EPA), der ab September 2021 eingeführt wurde und eine vereinfachte Plattform für die Entrichtung von Gebühren sowie die Einlösung von Rückerstattungen bietet. Dieser Dienst ermöglicht Nutzern, über das gesamte Patenterteilungsverfahren hinweg Gebühren online zu zahlen und Rückerstattungen abzuwickeln. Die Zentrale Gebührenzahlung vereint verschiedene Zahlungswege und vereinfacht die Verwaltung von laufenden Konten für die Nutzer.1)

Ab dem 1. April 2022 wurde die Zentrale Gebührenzahlung um Funktionen zur Verwaltung laufender Konten erweitert. Diese beinhalten unter anderem eine Übersicht über Kontobewegungen und offene Abbuchungsaufträge. Mit der Einführung dieser Plattform plant das EPA, die bestehende Online-Gebührenzahlung bis September 2022 schrittweise außer Betrieb zu nehmen.2)

Neben der Nutzung der Zentralen Gebührenzahlung können Nutzer auch Einzelabbuchungsaufträge erteilen, bei denen jede Zahlung individuell von einem laufenden Konto abgebucht wird. Alternativ kann ein automatisches Abbuchungsverfahren eingerichtet werden, das sicherstellt, dass fällige Gebühren automatisch bezahlt werden, sobald sie fällig sind, was das Risiko von Fristversäumnissen minimiert. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Online-Einreichung oder die Online-Einreichung 2.0 nicht nur Anmeldungen einzureichen, sondern auch Rückerstattungsanweisungen zu erteilen, um beispielsweise überzahlte oder nicht fällige Beträge zurückzufordern. Diese verschiedenen Zahlungs- und Rückerstattungsoptionen bieten den Nutzern Flexibilität und erleichtern die Verwaltung ihrer Gebührenzahlungen.

siehe auch

Entrichtung von Gebühren

1) , 2)
ABl. EPA 2022, A25 - Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 2. März 2022 über die Erweiterung der Funktionen der Zentralen Gebührenzahlung