7.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) legt fest, dass die ausstehende Zahlung als an dem Tag erfolgt gilt, an dem das Konto aufgefüllt wurde.
Die ausstehende Zahlung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem das laufende Konto entsprechend aufgefüllt worden ist.
VAA, Abschnitt 7 → Auffüllung des laufenden Kontos nach Mitteilung des Fehlbetrags
Regelt das Vorgehen nach Auffüllung des Kontos bei einem vorherigen Fehlbetrag und die Fortsetzung der Abbuchungen.