Zahlungstag

Nr. 10 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Bestimmung des Zahlungstags für Abbuchungsaufträge beim Europäischen Patentamt, einschließlich der Bedingungen für die Gültigkeit des Zahlungstags.

Nr. 10.1 VLK → Zahlung am Eingangstag
Die Zahlung gilt als am Eingangstag erfolgt, wenn ausreichende Deckung vorhanden ist.

Nr. 10.2 VLK → Zahlung zu einem späteren Termin
Ein Zahlungsauftrag kann zu einem späteren Termin ausgeführt werden.

Nr. 10.3 VLK → Ungültiger Einreichungsweg oder Format
Ein ungültiger Einreichungsweg oder Format beeinflusst den Zahlungstag.

siehe auch

VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.