Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldungen

Artikel 14 (5) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erklärt, dass europäische Patentanmeldungen in der Verfahrenssprache veröffentlicht werden.

Artikel 14 (5) EPÜ

Europäische Patentanmeldungen werden in der Verfahrenssprache veröffentlicht.

siehe auch

Artikel 14 EPÜ → Sprachen des Europäischen Patentamts, europäischer Patentanmeldungen und anderer Schriftstücke
Beschreibt die Amtssprachen des Europäischen Patentamts und die Sprachregelungen für europäische Patentanmeldungen und andere Schriftstücke.