Verfahrenssprache des Recherchenberichts

Regel 61 (5) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschreibt, dass der europäische Recherchenbericht in der Verfahrenssprache abgefasst wird.

Regel 61 (5) EPÜ

Der europäische Recherchenbericht wird in der Verfahrenssprache abgefasst.

siehe auch

Regel 61 EPÜ → Inhalt des europäischen Recherchenberichts
Legt fest, welche Angaben der europäische Recherchenbericht enthalten muss.