Unzureichende Offenbarung

Artikel 100 (b) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) erlaubt es, einen Einspruch darauf zu stützen, dass das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann.

Artikel 100 (b) EPÜ

Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass das europäische Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann;

siehe auch

Artikel 100 EPÜ → Einspruchsgründe
Legt die Gründe fest, auf denen ein Einspruch gegen ein erteiltes europäisches Patent gestützt werden kann.