Artikel 3 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die zulässigen Methoden zur Unterzeichnung und Authentifizierung von Vollmachten.
Vollmachten können durch eine eigenhändige Unterschrift, eine Faksimile-Signatur, eine alphanumerische Signatur oder eine digitale Signatur unter den vom EPA festgelegten Bedingungen authentifiziert werden.
ABl. EPA 2024, A76 → Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz.